Seit dem 18. Januar ist die entsprechende EU-Regelung von 2013 ungültig, nach der alle innerhalb der EU verkauften Staubsauger mit einem Energielabel versehen werden mussten. Auf eine Klage des britischen Herstellers Dyson hin, hatte das EU-Gericht im November 2018 entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe.